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Schulzahnpflege

Gemäss Artikel 60 des Volksschulgesetzes führen die Gemeinden einen schulzahnärztlichen Dienst durch. Die Aufgaben umfassen:

  • eine jährliche Zahnkontrolluntersuchung für Kinder ab dem 2. Kindergartenjahr bei den durch die Gemeinde ernannten Schulzahnärzten
  • regelmässiges Fluorbürsten mit den Kindern ab der 1. Klasse
  • Prophylaxe-Unterricht

Die Schulzahnärzte der Gemeinde Wiedlisbach sind:

  • Dr. med. dent. Martin Hug
  • Dr. med. dent. Yur-Chung Brogle-Kim

Fluorbürsten

Alle zwei Monate pflegen die Kinder ab dem 1. Schuljahr unter Anleitung der Lehrpersonen die Zähne mit einer Fluorpaste. Eltern, welche für ihr Kind keine solche Behandlung wünschen, vermerken dies auf der Schulzahnpflegekarte. Das Kind wird dann beim Fluorbürsten mit der eigenen Zahnpasta teilnehmen.

Schulzahnpflegekarte

Jedes Kind erhält eine blaue Schulzahnpflegekarte. Diese dient zur Dokumentation der Zahnkontrollen und Behandlungen. Nach der jährlichen Kontrolle durch den Schulzahnarzt / die Schulzahnärztin ist die Schulzahnpflegekarte innert 10 Tagen der Schule zuzustellen, insbesondere wenn eine Zahnbehandlung beim Schulzahnarzt / bei der Schulzahnärztin gewünscht wird. Spätestens Ende April müssen die Untersuchungen und Behandlungen abgeschlossen sein und alle Eltern geben der Schule die unterschriebene Schulzahnpflegekarte ab.

Jährliche Zahnkontrolle

Ab dem zweiten Kindergartenjahr findet jährlich eine Zahnkontrolle statt. Bei dieser Untersuchung entstehen für die Eltern keine Kosten.

Die Eltern können sich auch entscheiden, die Zahnkontrolle ihrer Kinder durch den persönlichen Zahnarzt durchführen zu lassen. Sie tragen in diesem Falle die Kosten und die Verantwortung für die Kontrolle selber.

Ablauf

  • Die Eltern erhalten beim Eintritt ihrer Kinder in die Schule das Formular „Merkblatt Schulzahnpflege“ und eine Schulzahnpflegekarte.
  • Das Schulsekretariat vereinbart mit den Schulzahnärzten Termine für die jährliche Zahnkontrolle und gibt das Formular „Jährliche Zahnkontrolle“ den Eltern ab.
  • Die Eltern retournieren der Schule das ausgefüllte Formular „Jährliche Zahnkontrolle“.
  • Die Kontrolle erfolgt nach den Herbstferien während der Unterrichtszeit. Kinder, welche ihre Zähne nicht durch den Schulzahnarzt / die Schulzahnärztin kontrollieren lassen, besuchen den Unterricht. Kinder bis zur 4. Klasse werden durch Lehrpersonen zum Schulzahnarzt begleitet.
  • Die Schule gibt den Schülerinnen und Schülern nach der Zahnkontrolle die Schulzahnpflegekarte mit nach Hause. Darin ist ersichtlich, ob eine Behandlung nötig ist.
  • Falls die Eltern eine Zahnbehandlung für ihr Kind beim Schulzahnarzt / bei der Schulzahnärztin wünschen, retournieren sie innert 10 Tagen die Schulzahnpflegekarte der Schule.
  • Die Schule leitet dem Zahnarzt / der Zahnärztin die Karte weiter. Er / sie setzt sich dann mit den Eltern für Planung weiterer Massnahmen in Verbindung.
  • Spätestens Ende April müssen die Untersuchungen und Behandlungen abgeschlossen sein und alle Eltern geben der Schule die unterschriebene Schulzahnpflegekarte ab.

Merkblatt Schulzahnpflege