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Elektronische Geräte

Elektronische Geräte (Mobiltelefone (Handys), iPod, Tablet, Smartwatch, Kamera usw.) sind auf dem Schulareal (Pausenplatz, Schulhaus, Sporthalle, Froburg, Kindergarten, Tagesschule, Bibliothek, Sportplatz) nicht erlaubt. Während den Schulzeiten (inkl. Pausen) sind private elektronische Geräte nicht in Gebrauch. Sie sind weder sichtbar noch hörbar.

Begründete Ausnahmen werden mit den Klassenlehrpersonen und den Betreuerinnen in der Tagesschule abgesprochen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung (z. B. Einbezug von elektronischen Geräten in den Unterricht) müssen durch die Lehrpersonen ausdrücklich bewilligt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind für ihre elektronischen Geräte persönlich verantwortlich und kennen die gesetzlichen Bestimmungen für den korrekten Umgang damit. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung. Die Lehrpersonen können weitergehende Regelungen festlegen, insbesondere bei Exkursionen, Schulreisen oder Lagern.

Bei Verstössen gegen diese Regeln werden die Geräte durch die Lehrpersonen eingezogen und können frühestens am Ende des Schultags im Lehrerinnen- und Lehrerzimmer abgeholt werden. Im Wiederholungsfall wird das Gerät nur den Eltern ausgehändigt.