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Schulärztlicher Dienst

In den Gemeinden des Kantons Bern besteht ein schulärztlicher Dienst. Er überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse der Schülerinnen und Schüler an den Kindergärten und Schulen während der obligatorischen Schulzeit. Schularzt der Gemeinde Wiedlisbach ist die OelePRAXIS, Ärztezentrum Attiswil-Wiedlisbach AG, Oeleweg 3, 4537 Wiedlisbach, Telefon 032 636 36 36.

Obligatorische schulärztliche Untersuchung

Die Kinder und Jugendlichen werden im Kindergarten, sowie in der 4. und 8. Klasse durch den Schularzt untersucht. Die Untersuchung ist obligatorisch und kostenlos. Sie dient dazu, gesundheitliche Störungen wie Hör-, Seh- und Sprachfehler oder Haltungs- und Bewegungsstörungen rechtzeitig festzustellen. Die Begleitung der Schülerinnen und Schüler zur Untersuchung durch eine erziehungsberechtigte Person ist erwünscht. Falls bei einem Kind weitere Abklärungen oder eine Behandlung notwendig sind, informiert der Schularzt die Eltern und bespricht mit ihnen das weitere Vorgehen. Falls bei Ihrem Kind im aktuellen Schuljahr eine obligatorische Untersuchung bevorsteht, erhalten Sie die nötigen Unterlagen durch die Klassenlehrperson.

Die Eltern können sich auch entscheiden, die Kontrolle ihrer Kinder durch den persönlichen Hausarzt / Privatarzt durchführen zu lassen. Sie tragen in diesem Falle die Kosten und die Verantwortung für die Kontrolle selbst.

Masernelimination

Die Schulleitungen im Kanton Bern haben die Pflicht, den Eltern schulpflichtiger Kinder das «Merkblatt über Masern für Volksschulen» auszuteilen. Wünschen Sie eine Übersetzung in eine bestimmte Sprache, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson Ihres Kindes oder an die Schulleitung. Falls ein Masernverdachtsfall an der Schule Wiedlisbach auftritt, informiert die Schulleitung die Eltern gemäss Kommunikationskonzept des Kantonsarztes über die weiteren Massnahmen.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.gef.be.ch

Merkblatt Masern

Kopflausbekämpfung / Den Kopf voller Flöhe und keine einzige Laus

Kopfläuse sind nicht gefährlich, aber lästig. Können sie sich ungestört vermehren, wird ihre Bekämpfung zunehmend aufwändiger. Zudem werden weitere Kinder und Erwachsene angesteckt, und es müssen zusätzliche Familien die Behandlungsprozedur durchführen. Rasches Handeln unterbricht den Übertragungskreis in der Schule.

  • Die Behandlung des Läusebefalls liegt in der Verantwortung der Eltern.
  • Dem schulärztlichen Dienst oder der designierten Fachperson obliegt die Information und Beratung der Eltern.
  • Prophylaxe der Schule: Nach den Schulferien erfolgt bei den Schülerinnen und Schülern eine Läusekontrolle durch Fachpersonen. Falls bei Ihrem Kind ein Lausbefall auftritt, werden Sie durch die Schule persönlich benachrichtigt.

Merkblatt Läuse

Schütz dich vor Zecken

Zecken kommen in der Schweiz sehr häufig vor. Durch ihren Stich können sie Krankheitserreger übertragen, durch einfache Massnahmen kann man sich wirksam dagegen schützen.

Praktisch überall kann man Zecken beobachten, insbesondere im Unterholz. Sie sitzen auf Pflanzen und Gebüschen bis ca. 1,5 Meter über dem Boden, vor allem an Lichtungen (Picknick-Plätze) und an Weg- und Waldrändern, und werden von vorübergehenden Menschen oder Tieren abgestreift. In regelmässig gepflegten Hausgärten und städtischen Parkanlagen, welche nicht in Waldnähe liegen, sowie in reinen Nadelholzwäldern sind Zecken selten.

An Kleidern und am Fell klettern sie hoch, bis sie eine geeignete Stelle zum Stechen finden. Das Risiko, von Zecken befallen zu werden, ist im Winter wesentlich kleiner als in den Monaten zwischen März und Oktober.

Zecken können verschiedene Erreger übertragen und damit verschiedene Krankheiten verursachen. Die zwei wichtigsten sind die Borreliose und die Zeckenenzephalitis, auch Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) genannt. Bei der Borreliose wird ein Bakterium und bei der FSME ein Virus übertragen. Während die erste Erkrankung mit Antibiotika behandelt werden kann, gibt es keine spezifische Behandlung für die FSME. Die Schutzimpfung gegen FSME ist die einzige praktikable Lösung für Leute, die sich wirksam gegen FSME schützen möchten.

Vorsichtsmassnahmen, damit wir uns sorgenfrei im Freien aufhalten können

  • Die Haut bedeckende Kleidung tragen (lange Ärmel und Hosenbeine).
  • Socken über die Hosen stülpen. Geschlossene Schuhe tragen.
  • Zeckenschutzmittel anwenden (wirken aber nur kurze Zeit und sind allein nicht sehr zuverlässig).
  • Den Körper nach Zecken absuchen und gründlich duschen. Haut gut abreiben.
  • FSME-Impfung: Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die FSME-Impfung allen Erwachsenen und Kinder (im Allgemeinen ab 6 Jahren), die in einem Risikogebiet wohnen und sich zweitweise dort aufhalten.

Zecken suchen sich ihre Stichstelle gezielt aus

  • hinter den Ohren
  • Haaransatz
  • Schultern, Hals und Nacken
  • Achselhöhlen
  • Bauchnabel und Umgebung
  • Schamgegend, Oberschenkelinnenseite
  • Kniekehlen und Armbeuge

Der Stich ist fast immer schmerzlos und bleibt daher unbemerkt.

Was tun, wenn die Zecke sticht?

  • Die Zecke so rasch wie möglich entfernen.
  • Die Zecke mit Pinzette so nah wie möglich an der Haut fassen und in einem Zug herausziehen.
  • Die Einstichstelle desinfizieren.
  • Einstichstelle und Datum notieren.
  • Stichort einige Woche beobachten, bei auffälligen Hautrötungen oder grippeartigen Beschwerden Arzt aufsuchen.

Quelle: Auszug aus dem Informationsblatt für Schulen und Eltern von Naturama Aargau, Umweltbildung sowie Merkblatt über Zecken der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

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